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1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil, (nachfolgend âWe Chargeâ) gelten fĂŒr sĂ€mtliche GeschĂ€ftsbeziehungen von We Charge
mit ihren Partnern.
We Charge bietet ihren Partnern Powerbank-Stationen zur Aufstellung an. An diesen Stationen können
Kunden ĂŒber eine entsprechende App gegen eine GebĂŒhr Powerbanks ausleihen. Zudem können Wer-
betreibende an den Powerbank-Stationen Werbung schalten oder Informationen anbringen.
Als Partner wird jede natĂŒrliche und juristische Person bezeichnet, welche einwilligt, Powerbank-Sta-
tionen in ihrem Laden oder auf ihrem Grund aufzustellen und zu betreiben.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergÀnzende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Geltung der ausdrĂŒcklichen schriftlichen BestĂ€tigung durch We Charge.
Der Partner bestÀtigt bei der bei Vertragsschluss mit We Charge, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus GrĂŒnden der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen
Hauptwörtern die mÀnnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-
handlung grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Geschlechter. Die verkĂŒrzte Sprachform hat nur redaktionelle GrĂŒnde
und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von We Charge
Prospekt- und Werbematerial sowie Online-Werbung von We Charge beinhalten Informationen ĂŒber
Powerbank-Stationen, deren Aufstellung und Betrieb. Preis- und AngebotsÀnderungen sowie techni-
sche Ănderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Beschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Ge-
wichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben, ausser Preise) sind unverbindlich und stellen
insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders
vermerkt. We Charge bemĂŒht sich, sĂ€mtliche Angaben und Informationen korrekt, vollstĂ€ndig, aktuell
und ĂŒbersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend
dafĂŒr GewĂ€hr leisten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von We Charge durch den Partner zu
den jeweils kommunizierten Konditionen zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der
Partner Powerbank-Stationen von We Charge in seiner Verantwortung aufstellt.
4. VergĂŒtung
We Charge stellt dem Partner kostenlos die Powerbank-Station zum Aufstellen zur VerfĂŒgung. Der
Partner ĂŒbernimmt die Stromkosten.
Der Partner erhÀlt 20 % des Nettoumsatzes aus der Vermietung der Powerbanks und 10 % des Netto-
umsatzes aus der auf dieser Station geschalteten Werbung.
Ăber die Provision wird jĂ€hrlich abgerechnet. Sie wird dem Partner in der Regel bis jeweils Ende Januar
des Folgejahres auf das von ihm angegebene Konto ausbezahlt. Der Partner erhÀlt eine detaillierte
Abrechnung.
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5. Pflichten von We Charge
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfĂŒllt We Charge ihre Verpflichtung durch das zur Ver-
fĂŒgung stellen von und Instandhalten der Powerbank-Station und der einzelnen Powerbanks sowie
durch regelmÀssige Wartung resp. Instandhaltung der Station und der Powerbanks. Abhandengekom-
mene oder defekte Powerbanks werden jeweils durch We Charge zeitnah kostenlos ersetzt.
We Charge stellt dem Kunden die zur Ausleihe notwendige App ĂŒber die gĂ€ngigen App-Stores und
gĂ€ngigen Smartphones zum kostenlosen Download zur VerfĂŒgung.
Der Kundendienst von We Charge steht sowohl dem Partner als auch dem Kunden zu GeschÀftszeiten
zur VerfĂŒgung.
Das Eigentum an der Powerbank-Station sowie an den einzelnen Powerbanks verbleibt bei We Charge.
We Charge versichert die Station sowie die Powerbanks auf eigene Kosten (Betriebshaftpflichtversi-
cherung).
We Charge besorgt die Bewerbung und die Vermarktung des Angebots auf eigene Kosten.
We Charge hat das ausdrĂŒckliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemĂ€ssen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen.
6. Pflichten des Partners
Der Partner ist verpflichtet, die Powerbank-Station im Innen- oder Aussenbereich sichtbar aufzustellen
und wĂ€hrend der Ăffnungszeiten auf eigene Kosten an das Stromnetz anzuschliessen. Die Platzierung
sowie allfÀllige Umplatzierungen der Powerbank-Station erfolgt stets in Absprache mit We Charge.
Bei UnregelmÀssigkeiten oder Problemen informiert der Partner We Charge umgehend.
Der Partner stellt We Charge relevante Kundeninformationen (z.B. Feedbacks) zur VerfĂŒgung.
Auf den Powerbank-Stationen wird Werbung von Drittparteien geschaltet. Der Partner erklÀrt sich aus-
drĂŒcklich damit einverstanden. Er kann We Charge eine Blacklist ĂŒbergeben mit Drittparteien, deren
Werbung er nicht wĂŒnscht. We Charge berĂŒcksichtigt dies entsprechend.
7. Laufzeit Vertrag
Dieser Vertrag hat unbeschrĂ€nkte Laufzeit. We Charge und der Partner haben ein jederzeitiges KĂŒndi-
gungsrecht, jeweils auf das Ende eines nachfolgenden Monats.
Nach Vertragsende ist der Partner verpflichtet, die Powerbank-Station samt den noch vorhandenen
Powerbanks entschÀdigungslos an We Charge herauszugeben. We Charge ist verpflichtet, die betref-
fende Powerbank-Station termingerecht, wie vereinbart, abzuholen.
8. GewÀhrleistung
We Charge verpflichtet sich, dem Partner eine funktionierende Powerbank-Station zur VerfĂŒgung zu
stellen und diese zu warten und funktionstĂŒchtig zu erhalten. Ăberdies verpflichtet sich We Charge,
fehlende oder defekte Powerbanks regelmÀssig nachzuliefern resp. zu ersetzen.
Bei den angebotenen Powerbanks ist We Charge gegenĂŒber dem Kunden die Vermieterin. AllfĂ€llige
GewĂ€hrleistungsansprĂŒche hat der Kunde direkt gegenĂŒber We Charge geltend zu machen. Bei ĂŒber
die Station vermieteten Powerbanks gewÀhrleistet We Charge dem Kunden, dass diese frei von MÀn-
geln ist.
Macht der Kunde gegenĂŒber dem Partner GewĂ€hrleistungsansprĂŒche geltend, verpflichtet sich We
Charge, den betreffenden Partner vollumfÀnglich schadlos zu halten.
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9. Haftung
Die Haftung von We Charge richtet sich nach dem schweizerischen Obligationenrecht.
10. ImmaterialgĂŒterrechte
SÀmtliche Rechte an den Powerbank-Stationen und allfÀlligen Marken stehen We Charge zu oder We
Charge ist zu deren Benutzung vom jeweiligen Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Ăbertragung von Immateri-
algĂŒterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwĂ€hnt.
11. Ănderungen
Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die
neue Version tritt durch Mitteilung per E-Mail oder Brief an den Partner in Kraft, wenn der Partner
nicht innert 30 Kalendertagen seit Mitteilung per E-Mail oder Brief widerspricht.
12. Datenschutz
Der Schutz von Personendaten des Partners ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema Da-
tenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt Personen-
daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz (DSG), der Ver-
ordnung zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit
anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundver-
ordnung der EuropÀischen Union (DSGVO).
Der Partner ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-
nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-
men zu lassen.
Der Partner hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch schriftliche
Mitteilung an We Charge.
13. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,
bleibt die GĂŒltigkeit und/oder Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-
gen unberĂŒhrt. Die ungĂŒltigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der ungĂŒltigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nĂ€chsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen LĂŒcken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von
kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Der Gerichtsstand ist ZĂŒrich.
Richterswil, 25. Oktober 2023
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