Allgemeine GeschÀftsbedingungen
We Charge GmbH

I. Einleitung
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1. Geltungsbereich, Geltungsdauer
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1.1. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten fĂŒr sĂ€mtliche VertrĂ€ge (nachfolgend „VertrĂ€ge“ oder einzeln “Vertrag” genannt) der WeCharge GmbH (CHE-282.713.107) und ihrer verbundenen Unternehmen (nachfolgend alle zusammen „we-Charge“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt), unabhĂ€ngig von Inhalt und der Rechtsnatur der VertrĂ€ge, welche unter anderem Beratungs-, Seminar-, VideoCreator, Digital Signage und weitere Dienstleistungen sowie Handel mit Hard und Software (nachfolgend „Leistungen“ genannt) umfassen.
1.2. Die VertrĂ€ge kommen erst mit der schriftlichen und/oder einer elektronischen Unterschrift (eSignature) durch beide Parteien zustande, welche zwingend die Zustimmung zu den Leistungen, der VergĂŒtung und den AGB beinhaltet.
1.3. Die Leistungen von WeCharge erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Sofern die VertrÀge der WeCharge mit dem Vertragspartner zusÀtzliche oder ersetzende Bestimmungen enthalten, die von den AGB teilweise oder gÀnzlich abweichen, gehen die individuellen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende oder zusÀtzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von WeCharge schriftlich bestÀtigt wurden.
1.4. Die AGB finden auf die aktuellen und zukĂŒnftigen VertrĂ€ge Anwendung. Eine aktuelle Fassung der gĂŒltigen AGB findet sich auf der Homepage der WeCharge und ist auch den Vertragsunterlagen angefĂŒgt.
1.5. Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.
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‍2. Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners und Geheimhaltung2.1. WeCharge verpflichtet sich, die Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Die WeCharge behĂ€lt sich das Recht vor, nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsĂŒblich oder unwesentlich sind und keinen garantierten Vertragsinhalt betreffen.
2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sĂ€mtliche fĂŒr die DurchfĂŒhrung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und WeCharge im Rahmen der Vereinbarung vollumfĂ€nglich zu unterstĂŒtzen, insbesondere Daten und Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. AllfĂ€llige Kosten, die aus der ErfĂŒllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht fĂŒr WeCharge ein Mehraufwand, weil der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollstĂ€ndig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch WeCharge zusĂ€tzlich in Rechnung gestellt.
2.3. Im Falle einer NichterfĂŒllung oder wesentlichen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners, ist WeCharge nicht weiter zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet.
2.4. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit ist WeCharge berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Genehmigung zu erteilen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion durch den Vertragspartner, gilt die Genehmigung als erteilt.
2.5. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig frĂŒhzeitig und umfassend ĂŒber eintretende UmstĂ€nde zu informieren, die von Bedeutung fĂŒr die Erbringung der Leistungen sein können.
2.6. Der Vertragspartner anerkennt ausdrĂŒcklich, dass die rechtliche Verantwortung fĂŒr die Verwendung von Leistungen der WeCharge in jedem Fall beim Vertragspartner liegt. FĂŒr die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften, ist ausschliesslich der Vertragspartner verantwortlich. Jegliche Haftung der WeCharge fĂŒr in diesem Zusammenhang entstehende AnsprĂŒche, die gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrĂŒcklich ausgeschlossen; insbesondere haftet WeCharge nicht fĂŒr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners sowie fĂŒr allfĂ€llige Schadenersatzforderungen oder Ă€hnliche AnsprĂŒche Dritter.
2.7. Die von WeCharge ĂŒbermittelten oder zur VerfĂŒgung gestellten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Videos, Offerten, EntwĂŒrfe und KonzeptvorschlĂ€ge bleiben Eigentum von WeCharge und sind urheberrechtlich geschĂŒtzt. Eine Verwendung durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen des Vertragsinhaltes gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, VervielfĂ€ltigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung von WeCharge nicht zulĂ€ssig.
2.8. Sowohl WeCharge als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen gegenseitig zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugĂ€nglich zu machen oder fĂŒr Aussenstehende zu verwenden. Involvierte Mitarbeiter und Dritte mĂŒssen ĂŒber die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt ĂŒber die Dauer einer allfĂ€lligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.

‍3. Haftung
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3.1. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von WeCharge ist gegenĂŒber dem Vertragspartner ausgeschlossen, ausgenommen fĂŒr SchĂ€den, welche vorsĂ€tzlich oder grobfahrlĂ€ssig verursacht wurden.
3.2. Die Haftung von WeCharge fĂŒr MangelfolgeschĂ€den und fĂŒr ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
3.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, WeCharge von allen AnsprĂŒchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenĂŒber WeCharge fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den, die durch Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Einsatz von Leistungen der WeCharge durch den Vertragspartner entstanden sind.
3.4. Der Vertragspartner hat etwaige SchĂ€den, welche durch die Handlung von WeCharge entstanden sein sollen, unverzĂŒglich schriftlich innerhalb von fĂŒnf (5) Werktagen nach Eintritt und Kenntnis des Schadenfalls der WeCharge zu melden.
3.5. Der Vertragspartner kann gegenĂŒber WeCharge nur unbestrittene oder rechtskrĂ€ftig festgestellte Forderungen geltend machen. Eine Minderung der VergĂŒtung oder RĂŒckbehalt der VergĂŒtung kann der Vertragspartner nur verlangen, insoweit ihm dies aus dem Vertrag zusteht.

‍II. WeCharge
4. Umfang der Leistungen, ZahlungsmodalitÀten, Konkurrenzverbot
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4.1. Unter ihrer Marke WeCharge bietet die WeCharge ihren Vertragspartnern Servicedienstleistungen, die das gesamte Online Multichannel Marketing, welches benötigt wird, um sich ein eigenes Offline und OnlinegeschÀft aufzubauen und zu einer etablierten Brand weiterzuentwickeln.
4.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhalt der WeCharge nur gemĂ€ss dem Inhalt des Vertrags zu nutzen. Die Höhe der VergĂŒtung und Vertragsdauer richten sich nach dem Vertrag. WeCharge behĂ€lt sich das Recht einer fristlosen KĂŒndigung vor, wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht fristgemĂ€ss leistet oder ĂŒber den Vertragspartner ein Konkursverfahren oder eine Nachlassstundung eröffnet wird oder ein erhebliches Risiko einer ZahlungsunfĂ€higkeit des Vertragspartners besteht.
4.3. Nach Abschluss des Vertrags schuldet der Vertragspartner die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang. Die Zahlungsbedingungen, inkl. allfĂ€llige Ratenzahlungen, werden im Vertrag vereinbart.
4.4. Bei einer KĂŒndigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten 24 Stunden nach Vertragsabschluss wird auf die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 15% des abgeschlossenen Vertragsvolumens als StornogebĂŒhr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 7 Tagen zu begleichen.
4.5. Bei einer KĂŒndigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten sieben (7) Tage nach Vertragsabschluss wird auf die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 30% des abgeschlossenen Vertragsvolumens als Storno- und BearbeitungsgebĂŒhr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 7 Tagen zu begleichen.
4.6. Bei Zahlungseingang schuldet der Vertragspartner die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang. Der abgeschlossene Vertrag ist somit nicht kĂŒndbar. Dies gilt auch dann, wenn die KĂŒndigung im zeitlichen Rahmen von Punkt 4.4 oder 4.5 eintrifft.
4.7. Die WeCharge hat keinen Einfluss darauf, wie der Vertragspartner das erworbene Wissen fĂŒr sein GeschĂ€ft verwendet und umsetzt (vgl. auch Ziff. 2.6). Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Ohne Zustimmung der WeCharge dĂŒrfen keinen Hinweis beim GeschĂ€ftsmodell des Vertragspartner auf WeCharge enthalten.

‍III. Zahlungsarten/MahngebĂŒhren
5. Zahlungsoptionen
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5.1. Alle Leistungen sind im Voraus innert sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Im Falle eine verspĂ€tete Bezahlung ist WeCharge berechtigt MahngebĂŒhren gemĂ€ss GebĂŒhrentabelle zu verrechnen.
5.2. WeCharge hat das Recht, zur Abwicklung dieses Vertrags Dritte beizuziehen. WeCharge hat ausserdem das Recht, dieses VertragsverhĂ€ltnis oder alle Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu ĂŒbertragen bzw. an Dritte abzutreten. Wird bei ZahlungsrĂŒckstĂ€nden ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere GebĂŒhren bzw. Kosten gemĂ€ss GebĂŒhrentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen.6. GebĂŒhrentabelleJahreszins (Teilzahlungen und Verzug): 12%PostFinance-EinzahlungsgebĂŒhr (Bareinzahlungen am Postschalter): gemĂ€ss aktuellem Posttarif*Rechnungskopie: CHF 10.-Erinnerung: CHF 0.-Mahnung: CHF 28.-Mahnung: CHF 38.-Adress- und Zahlungsnachforschung: CHF 16.-7. Teilzahlungoption/BonitĂ€tprĂŒfung nach Art. 12 Konsumkreditgesetz (KKG)7.1. Mit unserem Drittanbieter wird ein Zahlungsinstrument fĂŒr die Teilzahlung fĂŒr unsere Vertragspartner zur VerfĂŒgung gestellt, vergleichbar mit einer Kredit- bzw. Kundenkarte, allerdings ohne AushĂ€ndigung einer Plastikkarte.
7.2. Die vom Vertragspartner beantragte Teilzahlungsoption kommt rechtsgĂŒltig zu Stande, sofern die KreditfĂ€higkeitsprĂŒfung (Art. 30 KKG) erfolgreich war und der Drittanbieter die Annahme des Antrags bestĂ€tigt hat.IV. Änderungen8. WeCharge ist berechtigt diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner mit einer Frist von 20 Tagen zu Ă€ndern. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt Einspruch dagegen erhebt. Falls der Vertragspartner die vorgeschlagene(n) Änderung(en) nicht akzeptiert, können der Vertragspartner und WeCharge den Vertrag jeweils mit sofortiger Wirkung und ohne EntschĂ€digung kĂŒndigen.

‍V. Schlussbestimmungen
9. Eigenwerbung
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9.1. Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen ist WeCharge berechtigt, das Logo des Vertragspartners zweckdienlich zu verwenden.9.2. WeCharge darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste auffĂŒhren, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar fĂŒr den Vertragspartner erachtet wurde.

10. Datenschutz
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10.1. Sofern in einem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von WeCharge - https://www.we-charge.ch/agb

11. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
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11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von WeCharge oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben oder direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begrĂŒnden.11.2. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50’000.00.

12. Force Majeure
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12.1. WeCharge haftet nicht fĂŒr SchĂ€den infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen, die aufgrund unvorhersehbarer, von WeCharge nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind.

13. Salvatorische Klausel
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13.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berĂŒhrt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
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14.1. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
14.2. Vor einem gerichtlichen Verfahren ist ein Mediationsverfahren zu durchlaufen.14.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der WeCharge AG.

‍Anlage zu den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB)
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Haftung und VersicherungWeCharge ĂŒbernimmt die Haftung fĂŒr SchĂ€den, die direkt auf MĂ€ngel oder fehlerhafte Funktion der zur VerfĂŒgung gestellten Powerbank-Stationen sowie der einzelnen Powerbanks zurĂŒckzufĂŒhren sind, sofern diese nicht durch unsachgemĂ€sse Nutzung oder grob fahrlĂ€ssiges Verhalten des Partners oder Dritter verursacht wurden.Eigentumsvorbehalt und SchutzrechteDas Eigentum an den Powerbank-Stationen und Powerbanks verbleibt dauerhaft bei WeCharge.Werbebestimmungen und MitwirkungspflichtenDer Partner erklĂ€rt sich ausdrĂŒcklich mit der Anbringung von Drittwerbung auf den Powerbank-Stationen einverstanden.Abrechnung und ZahlungsbedingungenWeCharge verpflichtet sich, dem Partner jĂ€hrlich eine detaillierte Abrechnung ĂŒber die erzielten UmsĂ€tze aus Vermietung und Werbung vorzulegen.DatenschutzWeCharge und der Partner verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschliesslich fĂŒr den Vertragszweck zu verwenden.KĂŒndigung, RĂŒckgabepflichten und VertragsstrafeNach KĂŒndigung des Vertrags ist der Partner verpflichtet, die ihm ĂŒberlassenen Powerbank-Stationen und Powerbanks vollstĂ€ndig zurĂŒckzugeben. Bei verspĂ€teter RĂŒckgabe ist eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50,- pro Tag und Station zu zahlen. Vertraulichkeit Die Vertragsparteien verpflichten sich, sĂ€mtliche im Rahmen der GeschĂ€ftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden, bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen hiervon unberĂŒhrt. Gerichtsstand und anwendbares RechtGerichtsstand ist der Sitz von WeCharge in Richterswil. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

‍Letzte Änderung vorgenommen am 01.05.2025, Richterswil (ZH)

Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungenWe Charge GmbH – Webdesign

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1. Geltungsbereich

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Diese Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805

Richterswil ZH (nachfolgend „We Charge“) fĂŒr den gelten fĂŒr den GeschĂ€ftsbereich Webdesign von We

Charge.

We Charge hat sich darauf spezialisiert, Websites zu programmieren und Webdesign-Dienstleistungen

zu erbringen. We Charge besitzt und betreibt dafĂŒr die Website www.we-charge.ch und verschiedene

Social-Media-KanÀle.

Als Kunde wird jede Person bezeichnet, welche mit We Charge geschÀftliche Beziehungen pflegt. Die

Kunden von We Charge sind vornehmlich KMU.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergÀnzende oder von diesen AGB abweichende

Bedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Geltung der ausdrĂŒcklichen schriftlichen BestĂ€tigung durch We Charge.

Der Kunde bestÀtigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von We Charge und bei der Nut-

zung von www.we-charge.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus GrĂŒnden der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen

Hauptwörtern die mÀnnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-

handlung grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Geschlechter. Die verkĂŒrzte Sprachform hat nur redaktionelle GrĂŒnde

und beinhaltet keine Wertung.

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2. Informationen auf www.we-charge.ch

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www.we-charge.ch und die Social-Media-KanĂ€le von We Charge beinhalten Informationen ĂŒber

Dienstleistungen. PreisĂ€nderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben

(Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben ausser Preise) sind nur als

NĂ€herungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Ga-

rantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. We Charge bemĂŒht sich, sĂ€mtliche Angaben und

Informationen korrekt, vollstĂ€ndig, aktuell und ĂŒbersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge

weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend dafĂŒr GewĂ€hr leisten.

SĂ€mtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

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3. Vertragsabschluss

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Der Vertragsabschluss kommt durch Erwerb eines entsprechenden Leistungspakets ĂŒber

www.we-charge.ch oder die Social-Media-KanĂ€le von We Charge oder ĂŒber die Akzeptanz einer Of-

ferte von We Charge mittels gegenseitiger Unterzeichnung des Mandatsvertrags zustande. Der Vertrag

kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von We Charge angebotenen Dienstleistungen in An-

spruch nimmt.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollstÀndig

erbracht werden kann, ist We Charge berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil

zurĂŒckzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei We Charge eingegangen sein, wird die Zah-

lung dem Kunden zurĂŒckerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungs-

pflicht befreit. We Charge ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht

zu Schadenersatz verpflichtet.

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4. Preise

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Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), ex-

klusive Mehrwertsteuer (MWST). SĂ€mtlichen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschla-

gen.

Fallen im Zuge der AuftragserfĂŒllung durch We Charge Spesen an (Verpflegungsspesen, Reisespesen

etc.), werden diese zusĂ€tzlich zur vereinbarten VergĂŒtung in Rechnung gestellt.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise gemÀss Offerte.

Bei Leistungen basieren Offerte und AuftragsbestÀtigung auf einer problemlosen Auftragsabwicklung.

Ausserordentlicher Mehraufwand sowie nicht explizit offerierte und vereinbarte Sonderleistungen

werden zusÀtzlich mit CHF Betrag.

—/h (zzgl. MWST) in Rechnung gestellt.

Bei Abonnements hat We Charge das Recht, die Preise anzupassen, jeweils mit GĂŒltigkeit auf die

nÀchste Laufzeit. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, auch ohne Einhaltung der dreimona-

tigen Frist den Vertrag bis spĂ€testens zum Beginn der neuen Laufzeit schriftlich zu kĂŒndigen

(per E-Mail genĂŒgt).

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5. Bezahlung

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In der Regel zahlt der Kunde We Charge nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung von 20 bis

30 % der voraussichtlichen Rechnungssumme, mit Zahlungsfrist fĂŒnf Tage ab Vertragsschluss.

Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von We Charge in Rechnung gestellten Be-

trÀge innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerÀt der Kunde automatisch

in Verzug, schuldet eine MahngebĂŒhr von CHF 30.— sowie Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen

5 %.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist We Charge berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern oder

vom Vertrag zurĂŒckzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfÀlligen Forderung des Kunden gegen

We Charge ist nicht zulÀssig.

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6. Pflichten von We Charge

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Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfĂŒllt We Charge seine Verpflichtung durch Erbringung

der vereinbarten Leistung. Ein Teil der Leistungen von We Charge wird online erbracht. FĂŒr alle weite-

ren Leistungen gilt der Sitz von We Charge als ErfĂŒllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Ver-

einbarungen getroffen.

Vereinbarte Lieferfristen werden nicht garantiert, können je nach Projekt Àndern und berechtigen in

keinem Fall zu Schadenersatz. We Charge informiert den Kunden bei Verzögerungen.

We Charge fĂŒhrt nachtrĂ€gliche Änderungsverlangen des Kunden aus, sofern diese ohne zusĂ€tzliche

Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Fallen bei nachtrĂ€glichen Änderungsverlangen zusĂ€tz-

liche Kosten an, teilt dies We Charge dem Kunden vorgĂ€ngig mit und hat diese zusĂ€tzliche KostenĂŒber-

nahme der Kunde schriftlich zu bestÀtigen.

We Charge hat das ausdrĂŒckliche Recht, zur Erledigung seiner vertragsgemĂ€ssen Pflichten Hilfsperso-

nen beizuziehen.

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7. Pflichten des Kunden

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Der Kunde ist verpflichtet, sÀmtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch

We Charge erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am verein-

barten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach UmstÀnden gehört

dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen fĂŒr We Charge.

Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat We Charge jegliche im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Bilder und Texte unaufgefor-

dert, vollstĂ€ndig und inhaltlich korrekt zur VerfĂŒgung zu stellen. We Charge geht davon aus, dass die

gelieferten Unterlagen, Bilder und Texte richtig und vollstÀndig sind sowie den gesetzlichen Mitwir-

kungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die PrĂŒfung von deren Richtigkeit und OrdnungsmĂ€ssig-

keit obliegt We Charge nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, ist We Charge nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu

erbringen und kann nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurĂŒcktreten. Der Kunde hat die Aufwen-

dungen von We Charge bis zu diesem Zeitpunkt ohne Abzug zu vergĂŒten.

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8. ProjektĂŒbergabe und -abnahme

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We Charge informiert den Kunden, sobald das Projekt fertiggestellt und ĂŒbernahmebereit ist. Der

Kunde hat vier Wochen Zeit, mit We Charge ein Übernahmedatum zu vereinbaren. Kommt der Kunde

dieser Pflicht nicht nach, gilt das Projekt nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren drei Wochen als

ĂŒbergeben und abgenommen.

Bei allfĂ€lligen MĂ€ngeln ist We Charge verpflichtet, nachzubessern. SĂ€mtliche ĂŒbrigen GewĂ€hrleistungs-

rechte sowie Schadenersatzforderungen gemÀss Art. 368 OR werden wegbedungen.

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9. Dauer von Abonnements, RĂŒcktritt und KĂŒndigung

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Erwirbt der Kunde ein Abonnement (insbesondere im Bereich Wartung in der Form von Paketen), so

verlÀngert sich dieses nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um eine weitere, gleiche Peri-

ode, wenn es nicht spĂ€testens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekĂŒndigt wird (per E-

Mail genĂŒgt).

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit mit schriftlicher ErklĂ€rung vom Vertrag zurĂŒckzutreten (per

E-Mail genĂŒgt). Ein RĂŒcktritt von We Charge zu Unzeiten ist nicht zulĂ€ssig.

Bei KĂŒndigung durch den Kunden hat We Charge Anspruch auf VergĂŒtung ihrer bereits getĂ€tigten Auf-

wendungen. Bei RĂŒcktritt des Kunden vor Beginn der Arbeiten von We Charge bleibt die Vorauszahlung

im Sinne einer pauschalen UmtriebsentschÀdigung geschuldet.

Nach Vertragsablauf oder nach Vertragsende gibt We Charge sĂ€mtliche ihm vom Kunden zur VerfĂŒ-

gung gestellten Unterlagen zurĂŒck und hĂ€ndigt dem Kunden sĂ€mtliche bis dahin erschaffene Arbeits-

ergebnisse aus.

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10. GewÀhrleistung

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We Charge haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR respektive 368 OR fĂŒr getreue und sorgfĂ€ltige Aus-

fĂŒhrung der bei ihr bestellten Leistung.

AllfÀllige MÀngel sind We Charge umgehend anzuzeigen.

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11. Haftung

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We Charge schliesst jede Haftung, unabhĂ€ngig von ihrem Rechtsgrund, sowie SchadenersatzansprĂŒche

gegen We Charge und allfĂ€llige Hilfspersonen und ErfĂŒllungsgehilfen aus. Nach der Ablieferung der

jeweiligen Entwicklung ist der Kunde allein fĂŒr deren korrekten Einsatz verantwortlich.

We Charge haftet insbesondere nicht fĂŒr indirekte SchĂ€den und MangelfolgeschĂ€den, entgangenen

Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine VermögensschÀden des Kunden. Ebenso besteht

keine Haftung von We Charge fĂŒr SchĂ€den aufgrund von vom Kunden gelieferten Unterlagen, Texten

und Bildern und fĂŒr Inhalte, welche ĂŒber Links auf der Website von We Charge erreicht werden kön-

nen. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise fĂŒr grobe

FahrlÀssigkeit oder rechtswidrige Absicht.

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12. Datenschutz

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Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema

Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt perso-

nenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz

(DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes

(FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da-

tenschutzgrundverordnung der EuropÀischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass We Charge seine Personendaten zum

Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann

dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genĂŒgt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-

nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-

men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an

We Charge.

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13. ImmaterialgĂŒterrechte

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SÀmtliche Rechte an den Leistungen, Werken und allfÀlligen Marken stehen We Charge zu.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-

algĂŒterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwĂ€hnt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit We Charge Inhalte, Texte oder bildliches Material, an

welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter

verletzt werden. Wird We Charge diesbezĂŒglich von Dritten in die Pflicht genommen, ist der Kunde

verpflichtet, We Charge schadlos zu halten.

Der Kunde gewĂ€hrleistet zu jedem Zeitpunkt, dass er an den von ihm We Charge zur VerfĂŒgung ge-

stellten Testmaterial, Bildmaterial und Videomaterial verfĂŒgungs- und nutzungsbefugt ist.

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14. Änderungen

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Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema

Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt perso-

nenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz

(DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes

(FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da-

tenschutzgrundverordnung der EuropÀischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass We Charge seine Personendaten zum

Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann

dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genĂŒgt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-

nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-

men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an

We Charge.

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15. Vertraulichkeit

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Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sÀmtliche Informationen, welche im Zu-

sammenhang mit den Leistungen von We Charge unterbreitet oder angeeignet wurden, und welche

nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung

des Vertrages bestehen.

Die We Charge ist berechtigt, erteilte AuftrÀge und Arbeitsresultate im Sinne von Referenzangaben

anzufĂŒhren und dabei den Namen des Kunden zu nennen sowie allenfalls dessen Logo abzubilden.

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16. Höhere Gewalt

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Wird die fristgerechte ErfĂŒllung durch We Charge, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge

höherer Gewalt verunmöglicht, so ist We Charge berechtigt, sofort vom Vertrag zurĂŒcktreten. We

Charge hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt fĂŒr noch nicht geleistete Leistungen vollumfĂ€nglich

zurĂŒckzuerstatten.

Jegliche weiteren AnsprĂŒche, insbesondere SchadenersatzansprĂŒche infolge höherer Gewalt sind aus-

geschlossen.

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17. Weitere Bestimmungen

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,

bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-

gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,

die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer

Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von

kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

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Gerichtsstand ist ZĂŒrich.

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Richterswil, 1. Juli 2024

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12. Datenschutz

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Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die

neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch in Kraft.

FĂŒr die Kunden gilt grundsĂ€tzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

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12. Datenschutz

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Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die

neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch in Kraft.

FĂŒr die Kunden gilt grundsĂ€tzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

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