I. Einleitung
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1. Geltungsbereich, Geltungsdauer
â1.1. Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (nachfolgend âAGBâ genannt) gelten fĂŒr sĂ€mtliche VertrĂ€ge (nachfolgend âVertrĂ€geâ oder einzeln âVertragâ genannt) der WeCharge GmbH (CHE-282.713.107) und ihrer verbundenen Unternehmen (nachfolgend alle zusammen âwe-Chargeâ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt), unabhĂ€ngig von Inhalt und der Rechtsnatur der VertrĂ€ge, welche unter anderem Beratungs-, Seminar-, VideoCreator, Digital Signage und weitere Dienstleistungen sowie Handel mit Hard und Software (nachfolgend âLeistungenâ genannt) umfassen.
1.2. Die VertrĂ€ge kommen erst mit der schriftlichen und/oder einer elektronischen Unterschrift (eSignature) durch beide Parteien zustande, welche zwingend die Zustimmung zu den Leistungen, der VergĂŒtung und den AGB beinhaltet.
1.3. Die Leistungen von WeCharge erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Sofern die VertrÀge der WeCharge mit dem Vertragspartner zusÀtzliche oder ersetzende Bestimmungen enthalten, die von den AGB teilweise oder gÀnzlich abweichen, gehen die individuellen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende oder zusÀtzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von WeCharge schriftlich bestÀtigt wurden.
1.4. Die AGB finden auf die aktuellen und zukĂŒnftigen VertrĂ€ge Anwendung. Eine aktuelle Fassung der gĂŒltigen AGB findet sich auf der Homepage der WeCharge und ist auch den Vertragsunterlagen angefĂŒgt.
1.5. Jegliche Ănderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Ănderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.
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â2. Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners und Geheimhaltung2.1. WeCharge verpflichtet sich, die Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Die WeCharge behĂ€lt sich das Recht vor, nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Ănderungen oder Abweichungen handelsĂŒblich oder unwesentlich sind und keinen garantierten Vertragsinhalt betreffen.
2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sĂ€mtliche fĂŒr die DurchfĂŒhrung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und WeCharge im Rahmen der Vereinbarung vollumfĂ€nglich zu unterstĂŒtzen, insbesondere Daten und Unterlagen zur VerfĂŒgung zu stellen. AllfĂ€llige Kosten, die aus der ErfĂŒllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht fĂŒr WeCharge ein Mehraufwand, weil der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollstĂ€ndig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch WeCharge zusĂ€tzlich in Rechnung gestellt.
2.3. Im Falle einer NichterfĂŒllung oder wesentlichen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners, ist WeCharge nicht weiter zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet.
2.4. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit ist WeCharge berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Genehmigung zu erteilen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion durch den Vertragspartner, gilt die Genehmigung als erteilt.
2.5. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig frĂŒhzeitig und umfassend ĂŒber eintretende UmstĂ€nde zu informieren, die von Bedeutung fĂŒr die Erbringung der Leistungen sein können.
2.6. Der Vertragspartner anerkennt ausdrĂŒcklich, dass die rechtliche Verantwortung fĂŒr die Verwendung von Leistungen der WeCharge in jedem Fall beim Vertragspartner liegt. FĂŒr die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften, ist ausschliesslich der Vertragspartner verantwortlich. Jegliche Haftung der WeCharge fĂŒr in diesem Zusammenhang entstehende AnsprĂŒche, die gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrĂŒcklich ausgeschlossen; insbesondere haftet WeCharge nicht fĂŒr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners sowie fĂŒr allfĂ€llige Schadenersatzforderungen oder Ă€hnliche AnsprĂŒche Dritter.
2.7. Die von WeCharge ĂŒbermittelten oder zur VerfĂŒgung gestellten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Videos, Offerten, EntwĂŒrfe und KonzeptvorschlĂ€ge bleiben Eigentum von WeCharge und sind urheberrechtlich geschĂŒtzt. Eine Verwendung durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen des Vertragsinhaltes gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, VervielfĂ€ltigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung von WeCharge nicht zulĂ€ssig.
2.8. Sowohl WeCharge als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen gegenseitig zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugĂ€nglich zu machen oder fĂŒr Aussenstehende zu verwenden. Involvierte Mitarbeiter und Dritte mĂŒssen ĂŒber die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt ĂŒber die Dauer einer allfĂ€lligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.
â3. Haftung
â3.1. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von WeCharge ist gegenĂŒber dem Vertragspartner ausgeschlossen, ausgenommen fĂŒr SchĂ€den, welche vorsĂ€tzlich oder grobfahrlĂ€ssig verursacht wurden.
3.2. Die Haftung von WeCharge fĂŒr MangelfolgeschĂ€den und fĂŒr ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
3.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, WeCharge von allen AnsprĂŒchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenĂŒber WeCharge fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den, die durch Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Einsatz von Leistungen der WeCharge durch den Vertragspartner entstanden sind.
3.4. Der Vertragspartner hat etwaige SchĂ€den, welche durch die Handlung von WeCharge entstanden sein sollen, unverzĂŒglich schriftlich innerhalb von fĂŒnf (5) Werktagen nach Eintritt und Kenntnis des Schadenfalls der WeCharge zu melden.
3.5. Der Vertragspartner kann gegenĂŒber WeCharge nur unbestrittene oder rechtskrĂ€ftig festgestellte Forderungen geltend machen. Eine Minderung der VergĂŒtung oder RĂŒckbehalt der VergĂŒtung kann der Vertragspartner nur verlangen, insoweit ihm dies aus dem Vertrag zusteht.
âII. WeCharge
4. Umfang der Leistungen, ZahlungsmodalitÀten, Konkurrenzverbot
â4.1. Unter ihrer Marke WeCharge bietet die WeCharge ihren Vertragspartnern Servicedienstleistungen, die das gesamte Online Multichannel Marketing, welches benötigt wird, um sich ein eigenes Offline und OnlinegeschĂ€ft aufzubauen und zu einer etablierten Brand weiterzuentwickeln.
4.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhalt der WeCharge nur gemĂ€ss dem Inhalt des Vertrags zu nutzen. Die Höhe der VergĂŒtung und Vertragsdauer richten sich nach dem Vertrag. WeCharge behĂ€lt sich das Recht einer fristlosen KĂŒndigung vor, wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht fristgemĂ€ss leistet oder ĂŒber den Vertragspartner ein Konkursverfahren oder eine Nachlassstundung eröffnet wird oder ein erhebliches Risiko einer ZahlungsunfĂ€higkeit des Vertragspartners besteht.
4.3. Nach Abschluss des Vertrags schuldet der Vertragspartner die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang. Die Zahlungsbedingungen, inkl. allfĂ€llige Ratenzahlungen, werden im Vertrag vereinbart.
4.4. Bei einer KĂŒndigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten 24 Stunden nach Vertragsabschluss wird auf die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 15% des abgeschlossenen Vertragsvolumens als StornogebĂŒhr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 7 Tagen zu begleichen.
4.5. Bei einer KĂŒndigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten sieben (7) Tage nach Vertragsabschluss wird auf die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 30% des abgeschlossenen Vertragsvolumens als Storno- und BearbeitungsgebĂŒhr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 7 Tagen zu begleichen.
4.6. Bei Zahlungseingang schuldet der Vertragspartner die VergĂŒtung in vollem (100%) Umfang. Der abgeschlossene Vertrag ist somit nicht kĂŒndbar. Dies gilt auch dann, wenn die KĂŒndigung im zeitlichen Rahmen von Punkt 4.4 oder 4.5 eintrifft.
4.7. Die WeCharge hat keinen Einfluss darauf, wie der Vertragspartner das erworbene Wissen fĂŒr sein GeschĂ€ft verwendet und umsetzt (vgl. auch Ziff. 2.6). Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Ohne Zustimmung der WeCharge dĂŒrfen keinen Hinweis beim GeschĂ€ftsmodell des Vertragspartner auf WeCharge enthalten.
âIII. Zahlungsarten/MahngebĂŒhren
5. Zahlungsoptionen
â5.1. Alle Leistungen sind im Voraus innert sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Im Falle eine verspĂ€tete Bezahlung ist WeCharge berechtigt MahngebĂŒhren gemĂ€ss GebĂŒhrentabelle zu verrechnen.
5.2. WeCharge hat das Recht, zur Abwicklung dieses Vertrags Dritte beizuziehen. WeCharge hat ausserdem das Recht, dieses VertragsverhĂ€ltnis oder alle Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu ĂŒbertragen bzw. an Dritte abzutreten. Wird bei ZahlungsrĂŒckstĂ€nden ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere GebĂŒhren bzw. Kosten gemĂ€ss GebĂŒhrentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen.6. GebĂŒhrentabelleJahreszins (Teilzahlungen und Verzug): 12%PostFinance-EinzahlungsgebĂŒhr (Bareinzahlungen am Postschalter): gemĂ€ss aktuellem Posttarif*Rechnungskopie: CHF 10.-Erinnerung: CHF 0.-Mahnung: CHF 28.-Mahnung: CHF 38.-Adress- und Zahlungsnachforschung: CHF 16.-7. Teilzahlungoption/BonitĂ€tprĂŒfung nach Art. 12 Konsumkreditgesetz (KKG)7.1. Mit unserem Drittanbieter wird ein Zahlungsinstrument fĂŒr die Teilzahlung fĂŒr unsere Vertragspartner zur VerfĂŒgung gestellt, vergleichbar mit einer Kredit- bzw. Kundenkarte, allerdings ohne AushĂ€ndigung einer Plastikkarte.
7.2. Die vom Vertragspartner beantragte Teilzahlungsoption kommt rechtsgĂŒltig zu Stande, sofern die KreditfĂ€higkeitsprĂŒfung (Art. 30 KKG) erfolgreich war und der Drittanbieter die Annahme des Antrags bestĂ€tigt hat.IV. Ănderungen8. WeCharge ist berechtigt diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner mit einer Frist von 20 Tagen zu Ă€ndern. Die Ănderung gilt als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt Einspruch dagegen erhebt. Falls der Vertragspartner die vorgeschlagene(n) Ănderung(en) nicht akzeptiert, können der Vertragspartner und WeCharge den Vertrag jeweils mit sofortiger Wirkung und ohne EntschĂ€digung kĂŒndigen.
âV. Schlussbestimmungen
9. Eigenwerbung
â9.1. Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen ist WeCharge berechtigt, das Logo des Vertragspartners zweckdienlich zu verwenden.9.2. WeCharge darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste auffĂŒhren, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar fĂŒr den Vertragspartner erachtet wurde.
10. Datenschutz
â10.1. Sofern in einem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von WeCharge - https://www.we-charge.ch/agb
11. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
â11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von WeCharge oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben oder direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begrĂŒnden.11.2. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50â000.00.
12. Force Majeure
â12.1. WeCharge haftet nicht fĂŒr SchĂ€den infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen, die aufgrund unvorhersehbarer, von WeCharge nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind.
13. Salvatorische Klausel
â13.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berĂŒhrt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Ăbrigen nicht.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
â14.1. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
14.2. Vor einem gerichtlichen Verfahren ist ein Mediationsverfahren zu durchlaufen.14.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der WeCharge AG.
âAnlage zu den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB)
âHaftung und VersicherungWeCharge ĂŒbernimmt die Haftung fĂŒr SchĂ€den, die direkt auf MĂ€ngel oder fehlerhafte Funktion der zur VerfĂŒgung gestellten Powerbank-Stationen sowie der einzelnen Powerbanks zurĂŒckzufĂŒhren sind, sofern diese nicht durch unsachgemĂ€sse Nutzung oder grob fahrlĂ€ssiges Verhalten des Partners oder Dritter verursacht wurden.Eigentumsvorbehalt und SchutzrechteDas Eigentum an den Powerbank-Stationen und Powerbanks verbleibt dauerhaft bei WeCharge.Werbebestimmungen und MitwirkungspflichtenDer Partner erklĂ€rt sich ausdrĂŒcklich mit der Anbringung von Drittwerbung auf den Powerbank-Stationen einverstanden.Abrechnung und ZahlungsbedingungenWeCharge verpflichtet sich, dem Partner jĂ€hrlich eine detaillierte Abrechnung ĂŒber die erzielten UmsĂ€tze aus Vermietung und Werbung vorzulegen.DatenschutzWeCharge und der Partner verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschliesslich fĂŒr den Vertragszweck zu verwenden.KĂŒndigung, RĂŒckgabepflichten und VertragsstrafeNach KĂŒndigung des Vertrags ist der Partner verpflichtet, die ihm ĂŒberlassenen Powerbank-Stationen und Powerbanks vollstĂ€ndig zurĂŒckzugeben. Bei verspĂ€teter RĂŒckgabe ist eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50,- pro Tag und Station zu zahlen. Vertraulichkeit Die Vertragsparteien verpflichten sich, sĂ€mtliche im Rahmen der GeschĂ€ftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden, bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen hiervon unberĂŒhrt. Gerichtsstand und anwendbares RechtGerichtsstand ist der Sitz von WeCharge in Richterswil. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
âLetzte Ănderung vorgenommen am 01.05.2025, Richterswil (ZH)