Allgemeine GeschÀftsbedingungen
We Charge GmbH

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1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil, (nachfolgend „We Charge“) gelten fĂŒr sĂ€mtliche GeschĂ€ftsbeziehungen von We Charge
mit ihren Partnern.
We Charge bietet ihren Partnern Powerbank-Stationen zur Aufstellung an. An diesen Stationen können
Kunden ĂŒber eine entsprechende App gegen eine GebĂŒhr Powerbanks ausleihen. Zudem können Wer-
betreibende an den Powerbank-Stationen Werbung schalten oder Informationen anbringen.
Als Partner wird jede natĂŒrliche und juristische Person bezeichnet, welche einwilligt, Powerbank-Sta-
tionen in ihrem Laden oder auf ihrem Grund aufzustellen und zu betreiben.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergÀnzende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Geltung der ausdrĂŒcklichen schriftlichen BestĂ€tigung durch We Charge.
Der Partner bestÀtigt bei der bei Vertragsschluss mit We Charge, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus GrĂŒnden der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen
Hauptwörtern die mÀnnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-
handlung grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Geschlechter. Die verkĂŒrzte Sprachform hat nur redaktionelle GrĂŒnde
und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von We Charge
Prospekt- und Werbematerial sowie Online-Werbung von We Charge beinhalten Informationen ĂŒber
Powerbank-Stationen, deren Aufstellung und Betrieb. Preis- und AngebotsÀnderungen sowie techni-
sche Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Beschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Ge-
wichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben, ausser Preise) sind unverbindlich und stellen
insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders
vermerkt. We Charge bemĂŒht sich, sĂ€mtliche Angaben und Informationen korrekt, vollstĂ€ndig, aktuell
und ĂŒbersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend
dafĂŒr GewĂ€hr leisten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von We Charge durch den Partner zu
den jeweils kommunizierten Konditionen zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der
Partner Powerbank-Stationen von We Charge in seiner Verantwortung aufstellt.
4. VergĂŒtung
We Charge stellt dem Partner kostenlos die Powerbank-Station zum Aufstellen zur VerfĂŒgung. Der
Partner ĂŒbernimmt die Stromkosten.
Der Partner erhÀlt 20 % des Nettoumsatzes aus der Vermietung der Powerbanks und 10 % des Netto-
umsatzes aus der auf dieser Station geschalteten Werbung.
Über die Provision wird jĂ€hrlich abgerechnet. Sie wird dem Partner in der Regel bis jeweils Ende Januar
des Folgejahres auf das von ihm angegebene Konto ausbezahlt. Der Partner erhÀlt eine detaillierte
Abrechnung.
AGB We Charge GmbH 1| 3
5. Pflichten von We Charge
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfĂŒllt We Charge ihre Verpflichtung durch das zur Ver-
fĂŒgung stellen von und Instandhalten der Powerbank-Station und der einzelnen Powerbanks sowie
durch regelmÀssige Wartung resp. Instandhaltung der Station und der Powerbanks. Abhandengekom-
mene oder defekte Powerbanks werden jeweils durch We Charge zeitnah kostenlos ersetzt.
We Charge stellt dem Kunden die zur Ausleihe notwendige App ĂŒber die gĂ€ngigen App-Stores und
gĂ€ngigen Smartphones zum kostenlosen Download zur VerfĂŒgung.
Der Kundendienst von We Charge steht sowohl dem Partner als auch dem Kunden zu GeschÀftszeiten
zur VerfĂŒgung.
Das Eigentum an der Powerbank-Station sowie an den einzelnen Powerbanks verbleibt bei We Charge.
We Charge versichert die Station sowie die Powerbanks auf eigene Kosten (Betriebshaftpflichtversi-
cherung).
We Charge besorgt die Bewerbung und die Vermarktung des Angebots auf eigene Kosten.
We Charge hat das ausdrĂŒckliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemĂ€ssen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen.
6. Pflichten des Partners
Der Partner ist verpflichtet, die Powerbank-Station im Innen- oder Aussenbereich sichtbar aufzustellen
und wĂ€hrend der Öffnungszeiten auf eigene Kosten an das Stromnetz anzuschliessen. Die Platzierung
sowie allfÀllige Umplatzierungen der Powerbank-Station erfolgt stets in Absprache mit We Charge.
Bei UnregelmÀssigkeiten oder Problemen informiert der Partner We Charge umgehend.
Der Partner stellt We Charge relevante Kundeninformationen (z.B. Feedbacks) zur VerfĂŒgung.
Auf den Powerbank-Stationen wird Werbung von Drittparteien geschaltet. Der Partner erklÀrt sich aus-
drĂŒcklich damit einverstanden. Er kann We Charge eine Blacklist ĂŒbergeben mit Drittparteien, deren
Werbung er nicht wĂŒnscht. We Charge berĂŒcksichtigt dies entsprechend.
7. Laufzeit Vertrag
Dieser Vertrag hat unbeschrĂ€nkte Laufzeit. We Charge und der Partner haben ein jederzeitiges KĂŒndi-
gungsrecht, jeweils auf das Ende eines nachfolgenden Monats.
Nach Vertragsende ist der Partner verpflichtet, die Powerbank-Station samt den noch vorhandenen
Powerbanks entschÀdigungslos an We Charge herauszugeben. We Charge ist verpflichtet, die betref-
fende Powerbank-Station termingerecht, wie vereinbart, abzuholen.
8. GewÀhrleistung
We Charge verpflichtet sich, dem Partner eine funktionierende Powerbank-Station zur VerfĂŒgung zu
stellen und diese zu warten und funktionstĂŒchtig zu erhalten. Überdies verpflichtet sich We Charge,
fehlende oder defekte Powerbanks regelmÀssig nachzuliefern resp. zu ersetzen.
Bei den angebotenen Powerbanks ist We Charge gegenĂŒber dem Kunden die Vermieterin. AllfĂ€llige
GewĂ€hrleistungsansprĂŒche hat der Kunde direkt gegenĂŒber We Charge geltend zu machen. Bei ĂŒber
die Station vermieteten Powerbanks gewÀhrleistet We Charge dem Kunden, dass diese frei von MÀn-
geln ist.
Macht der Kunde gegenĂŒber dem Partner GewĂ€hrleistungsansprĂŒche geltend, verpflichtet sich We
Charge, den betreffenden Partner vollumfÀnglich schadlos zu halten.
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9. Haftung
Die Haftung von We Charge richtet sich nach dem schweizerischen Obligationenrecht.
10. ImmaterialgĂŒterrechte
SÀmtliche Rechte an den Powerbank-Stationen und allfÀlligen Marken stehen We Charge zu oder We
Charge ist zu deren Benutzung vom jeweiligen Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-
algĂŒterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwĂ€hnt.
11. Änderungen
Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die
neue Version tritt durch Mitteilung per E-Mail oder Brief an den Partner in Kraft, wenn der Partner
nicht innert 30 Kalendertagen seit Mitteilung per E-Mail oder Brief widerspricht.
12. Datenschutz
Der Schutz von Personendaten des Partners ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema Da-
tenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt Personen-
daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz (DSG), der Ver-
ordnung zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit
anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundver-
ordnung der EuropÀischen Union (DSGVO).
Der Partner ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-
nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-
men zu lassen.
Der Partner hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch schriftliche
Mitteilung an We Charge.
13. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,
bleibt die GĂŒltigkeit und/oder Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-
gen unberĂŒhrt. Die ungĂŒltigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der ungĂŒltigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nĂ€chsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen LĂŒcken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von
kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Der Gerichtsstand ist ZĂŒrich.
Richterswil, 25. Oktober 2023
AGB We Charge GmbH 3| 3

Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungenWe Charge GmbH – Webdesign

May 12, 2022
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Jared Wilson

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1. Geltungsbereich

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Diese Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805

Richterswil ZH (nachfolgend „We Charge“) fĂŒr den gelten fĂŒr den GeschĂ€ftsbereich Webdesign von We

Charge.

We Charge hat sich darauf spezialisiert, Websites zu programmieren und Webdesign-Dienstleistungen

zu erbringen. We Charge besitzt und betreibt dafĂŒr die Website www.we-charge.ch und verschiedene

Social-Media-KanÀle.

Als Kunde wird jede Person bezeichnet, welche mit We Charge geschÀftliche Beziehungen pflegt. Die

Kunden von We Charge sind vornehmlich KMU.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergÀnzende oder von diesen AGB abweichende

Bedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Geltung der ausdrĂŒcklichen schriftlichen BestĂ€tigung durch We Charge.

Der Kunde bestÀtigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von We Charge und bei der Nut-

zung von www.we-charge.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus GrĂŒnden der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen

Hauptwörtern die mÀnnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-

handlung grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Geschlechter. Die verkĂŒrzte Sprachform hat nur redaktionelle GrĂŒnde

und beinhaltet keine Wertung.

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2. Informationen auf www.we-charge.ch

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www.we-charge.ch und die Social-Media-KanĂ€le von We Charge beinhalten Informationen ĂŒber

Dienstleistungen. PreisĂ€nderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben

(Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben ausser Preise) sind nur als

NĂ€herungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Ga-

rantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. We Charge bemĂŒht sich, sĂ€mtliche Angaben und

Informationen korrekt, vollstĂ€ndig, aktuell und ĂŒbersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge

weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend dafĂŒr GewĂ€hr leisten.

SĂ€mtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

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3. Vertragsabschluss

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Der Vertragsabschluss kommt durch Erwerb eines entsprechenden Leistungspakets ĂŒber

www.we-charge.ch oder die Social-Media-KanĂ€le von We Charge oder ĂŒber die Akzeptanz einer Of-

ferte von We Charge mittels gegenseitiger Unterzeichnung des Mandatsvertrags zustande. Der Vertrag

kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von We Charge angebotenen Dienstleistungen in An-

spruch nimmt.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollstÀndig

erbracht werden kann, ist We Charge berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil

zurĂŒckzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei We Charge eingegangen sein, wird die Zah-

lung dem Kunden zurĂŒckerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungs-

pflicht befreit. We Charge ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht

zu Schadenersatz verpflichtet.

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4. Preise

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Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), ex-

klusive Mehrwertsteuer (MWST). SĂ€mtlichen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschla-

gen.

Fallen im Zuge der AuftragserfĂŒllung durch We Charge Spesen an (Verpflegungsspesen, Reisespesen

etc.), werden diese zusĂ€tzlich zur vereinbarten VergĂŒtung in Rechnung gestellt.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise gemÀss Offerte.

Bei Leistungen basieren Offerte und AuftragsbestÀtigung auf einer problemlosen Auftragsabwicklung.

Ausserordentlicher Mehraufwand sowie nicht explizit offerierte und vereinbarte Sonderleistungen

werden zusÀtzlich mit CHF Betrag.

—/h (zzgl. MWST) in Rechnung gestellt.

Bei Abonnements hat We Charge das Recht, die Preise anzupassen, jeweils mit GĂŒltigkeit auf die

nÀchste Laufzeit. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, auch ohne Einhaltung der dreimona-

tigen Frist den Vertrag bis spĂ€testens zum Beginn der neuen Laufzeit schriftlich zu kĂŒndigen

(per E-Mail genĂŒgt).

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5. Bezahlung

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In der Regel zahlt der Kunde We Charge nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung von 20 bis

30 % der voraussichtlichen Rechnungssumme, mit Zahlungsfrist fĂŒnf Tage ab Vertragsschluss.

Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von We Charge in Rechnung gestellten Be-

trÀge innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerÀt der Kunde automatisch

in Verzug, schuldet eine MahngebĂŒhr von CHF 30.— sowie Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen

5 %.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist We Charge berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern oder

vom Vertrag zurĂŒckzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfÀlligen Forderung des Kunden gegen

We Charge ist nicht zulÀssig.

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6. Pflichten von We Charge

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Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfĂŒllt We Charge seine Verpflichtung durch Erbringung

der vereinbarten Leistung. Ein Teil der Leistungen von We Charge wird online erbracht. FĂŒr alle weite-

ren Leistungen gilt der Sitz von We Charge als ErfĂŒllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Ver-

einbarungen getroffen.

Vereinbarte Lieferfristen werden nicht garantiert, können je nach Projekt Àndern und berechtigen in

keinem Fall zu Schadenersatz. We Charge informiert den Kunden bei Verzögerungen.

We Charge fĂŒhrt nachtrĂ€gliche Änderungsverlangen des Kunden aus, sofern diese ohne zusĂ€tzliche

Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Fallen bei nachtrĂ€glichen Änderungsverlangen zusĂ€tz-

liche Kosten an, teilt dies We Charge dem Kunden vorgĂ€ngig mit und hat diese zusĂ€tzliche KostenĂŒber-

nahme der Kunde schriftlich zu bestÀtigen.

We Charge hat das ausdrĂŒckliche Recht, zur Erledigung seiner vertragsgemĂ€ssen Pflichten Hilfsperso-

nen beizuziehen.

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7. Pflichten des Kunden

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Der Kunde ist verpflichtet, sÀmtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch

We Charge erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am verein-

barten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach UmstÀnden gehört

dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen fĂŒr We Charge.

Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat We Charge jegliche im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Bilder und Texte unaufgefor-

dert, vollstĂ€ndig und inhaltlich korrekt zur VerfĂŒgung zu stellen. We Charge geht davon aus, dass die

gelieferten Unterlagen, Bilder und Texte richtig und vollstÀndig sind sowie den gesetzlichen Mitwir-

kungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die PrĂŒfung von deren Richtigkeit und OrdnungsmĂ€ssig-

keit obliegt We Charge nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, ist We Charge nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu

erbringen und kann nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurĂŒcktreten. Der Kunde hat die Aufwen-

dungen von We Charge bis zu diesem Zeitpunkt ohne Abzug zu vergĂŒten.

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8. ProjektĂŒbergabe und -abnahme

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We Charge informiert den Kunden, sobald das Projekt fertiggestellt und ĂŒbernahmebereit ist. Der

Kunde hat vier Wochen Zeit, mit We Charge ein Übernahmedatum zu vereinbaren. Kommt der Kunde

dieser Pflicht nicht nach, gilt das Projekt nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren drei Wochen als

ĂŒbergeben und abgenommen.

Bei allfĂ€lligen MĂ€ngeln ist We Charge verpflichtet, nachzubessern. SĂ€mtliche ĂŒbrigen GewĂ€hrleistungs-

rechte sowie Schadenersatzforderungen gemÀss Art. 368 OR werden wegbedungen.

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9. Dauer von Abonnements, RĂŒcktritt und KĂŒndigung

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Erwirbt der Kunde ein Abonnement (insbesondere im Bereich Wartung in der Form von Paketen), so

verlÀngert sich dieses nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um eine weitere, gleiche Peri-

ode, wenn es nicht spĂ€testens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekĂŒndigt wird (per E-

Mail genĂŒgt).

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit mit schriftlicher ErklĂ€rung vom Vertrag zurĂŒckzutreten (per

E-Mail genĂŒgt). Ein RĂŒcktritt von We Charge zu Unzeiten ist nicht zulĂ€ssig.

Bei KĂŒndigung durch den Kunden hat We Charge Anspruch auf VergĂŒtung ihrer bereits getĂ€tigten Auf-

wendungen. Bei RĂŒcktritt des Kunden vor Beginn der Arbeiten von We Charge bleibt die Vorauszahlung

im Sinne einer pauschalen UmtriebsentschÀdigung geschuldet.

Nach Vertragsablauf oder nach Vertragsende gibt We Charge sĂ€mtliche ihm vom Kunden zur VerfĂŒ-

gung gestellten Unterlagen zurĂŒck und hĂ€ndigt dem Kunden sĂ€mtliche bis dahin erschaffene Arbeits-

ergebnisse aus.

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10. GewÀhrleistung

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We Charge haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR respektive 368 OR fĂŒr getreue und sorgfĂ€ltige Aus-

fĂŒhrung der bei ihr bestellten Leistung.

AllfÀllige MÀngel sind We Charge umgehend anzuzeigen.

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11. Haftung

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We Charge schliesst jede Haftung, unabhĂ€ngig von ihrem Rechtsgrund, sowie SchadenersatzansprĂŒche

gegen We Charge und allfĂ€llige Hilfspersonen und ErfĂŒllungsgehilfen aus. Nach der Ablieferung der

jeweiligen Entwicklung ist der Kunde allein fĂŒr deren korrekten Einsatz verantwortlich.

We Charge haftet insbesondere nicht fĂŒr indirekte SchĂ€den und MangelfolgeschĂ€den, entgangenen

Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine VermögensschÀden des Kunden. Ebenso besteht

keine Haftung von We Charge fĂŒr SchĂ€den aufgrund von vom Kunden gelieferten Unterlagen, Texten

und Bildern und fĂŒr Inhalte, welche ĂŒber Links auf der Website von We Charge erreicht werden kön-

nen. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise fĂŒr grobe

FahrlÀssigkeit oder rechtswidrige Absicht.

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12. Datenschutz

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Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema

Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt perso-

nenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz

(DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes

(FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da-

tenschutzgrundverordnung der EuropÀischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass We Charge seine Personendaten zum

Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann

dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genĂŒgt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-

nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-

men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an

We Charge.

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13. ImmaterialgĂŒterrechte

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SÀmtliche Rechte an den Leistungen, Werken und allfÀlligen Marken stehen We Charge zu.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-

algĂŒterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwĂ€hnt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit We Charge Inhalte, Texte oder bildliches Material, an

welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter

verletzt werden. Wird We Charge diesbezĂŒglich von Dritten in die Pflicht genommen, ist der Kunde

verpflichtet, We Charge schadlos zu halten.

Der Kunde gewĂ€hrleistet zu jedem Zeitpunkt, dass er an den von ihm We Charge zur VerfĂŒgung ge-

stellten Testmaterial, Bildmaterial und Videomaterial verfĂŒgungs- und nutzungsbefugt ist.

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14. Änderungen

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Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema

Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt perso-

nenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz

(DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes

(FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da-

tenschutzgrundverordnung der EuropÀischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass We Charge seine Personendaten zum

Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann

dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genĂŒgt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-

nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-

men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an

We Charge.

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15. Vertraulichkeit

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Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sÀmtliche Informationen, welche im Zu-

sammenhang mit den Leistungen von We Charge unterbreitet oder angeeignet wurden, und welche

nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung

des Vertrages bestehen.

Die We Charge ist berechtigt, erteilte AuftrÀge und Arbeitsresultate im Sinne von Referenzangaben

anzufĂŒhren und dabei den Namen des Kunden zu nennen sowie allenfalls dessen Logo abzubilden.

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16. Höhere Gewalt

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Wird die fristgerechte ErfĂŒllung durch We Charge, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge

höherer Gewalt verunmöglicht, so ist We Charge berechtigt, sofort vom Vertrag zurĂŒcktreten. We

Charge hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt fĂŒr noch nicht geleistete Leistungen vollumfĂ€nglich

zurĂŒckzuerstatten.

Jegliche weiteren AnsprĂŒche, insbesondere SchadenersatzansprĂŒche infolge höherer Gewalt sind aus-

geschlossen.

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17. Weitere Bestimmungen

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,

bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-

gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,

die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer

Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von

kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

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Gerichtsstand ist ZĂŒrich.

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Richterswil, 1. Juli 2024

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12. Datenschutz

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Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die

neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch in Kraft.

FĂŒr die Kunden gilt grundsĂ€tzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

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12. Datenschutz

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Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die

neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch in Kraft.

FĂŒr die Kunden gilt grundsĂ€tzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

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Allgemeine GeschÀftsbedingungen
We Charge GmbH – Social-Media-Marketing

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil ZH (nachfolgend „We Charge“) fĂŒr den gelten fĂŒr den GeschĂ€ftsbereich Social-Media-Mar-
keting von We Charge.
We Charge hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen in die digitale Sichtbarkeit zu bringen, um die
Kundengewinnung zu steigern. We Charge erbringt fĂŒr ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich Mar-
keting, insbesondere Beratung, Social-Media-Marketing und Webdesign. We Charge besitzt und be-
treibt dafĂŒr die Website www.we-charge.ch und verschiedene Social-Media-KanĂ€le.
Als Kunde wird jede Person bezeichnet, welche mit We Charge geschÀftliche Beziehungen pflegt. Die
Kunden von We Charge sind vornehmlich KMU.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergÀnzende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen bedĂŒrfen zu ihrer Geltung der ausdrĂŒcklichen schriftlichen BestĂ€tigung durch We Charge.
Der Kunde bestÀtigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von We Charge und bei der Nut-
zung von www.we-charge.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus GrĂŒnden der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen
Hauptwörtern die mÀnnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-
handlung grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Geschlechter. Die verkĂŒrzte Sprachform hat nur redaktionelle GrĂŒnde
und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von We Charge
www.we-charge.ch und die Social-Media-KanĂ€le von We Charge beinhalten Informationen ĂŒber
Dienstleistungen. PreisĂ€nderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben
(Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben ausser Preise) sind nur als
NĂ€herungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Ga-
rantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. We Charge bemĂŒht sich, sĂ€mtliche Angaben und
Informationen korrekt, vollstĂ€ndig, aktuell und ĂŒbersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge
weder ausdrĂŒcklich noch stillschweigend dafĂŒr GewĂ€hr leisten.
SĂ€mtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch Erwerb eines entsprechenden Leistungspakets ĂŒber
www.we-charge.ch oder die Social-Media-KanĂ€le von We Charge oder ĂŒber die Akzeptanz einer Of-
ferte von We Charge mittels gegenseitiger Unterzeichnung des Mandatsvertrags zustande. Der Vertrag
kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von We Charge angebotenen Dienstleistungen in An-
spruch nimmt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollstÀndig
erbracht werden kann, ist We Charge berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil
zurĂŒckzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei We Charge eingegangen sein, wird die Zah-
lung dem Kunden zurĂŒckerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungs-
pflicht befreit. We Charge ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht
zu Schadenersatz verpflichtet.
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4. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), ex-
klusive Mehrwertsteuer (MWST). SĂ€mtlichen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschla-
gen.
Fallen im Zuge der AuftragserfĂŒllung durch We Charge Spesen an (Verpflegungsspesen, Reisespesen
etc.), werden diese zusĂ€tzlich zur vereinbarten VergĂŒtung in Rechnung gestellt.
5. Bezahlung
Dem Kunden stehen die in der jeweiligen Offerte angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur VerfĂŒgung.
Insbesondere bei Marketing-Kampagnen hinterlegt der Kunde seine Kreditkartenangaben und ist We
Charge berechtigt, das anfallende Entgelt dem Kunden hierĂŒber direkt zu belasten.
Die anfallenden GebĂŒhren der Social-Media-KanĂ€le werden dem Kunden durch diese direkt belastet.
Der Kunde gewÀhrt We Charge jeweils einen Administratoren-Zugang zu den betreffenden Social-Me-
dia-Plattformen.
We Charge steht es frei, die Zahlungsart verbindlich festzulegen.
Bei Zahlung per Rechnung oder BankĂŒberweisung gilt die in der jeweiligen Rechnung angegebene Zah-
lungsfrist.
Wird die Rechnung nicht binnen der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt.
Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fÀllt er automatisch in Ver-
zug und schuldet eine MahngebĂŒhr von CHF 30.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zu-
dem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
We Charge behĂ€lt sich vor, jederzeit ohne Angabe von GrĂŒnden Vorauskasse oder Akontozahlungen
zu verlangen.
Bei Nichtbezahlung innert Frist ist We Charge berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten und die Leistun-
gen nicht zu erbringen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfÀlligen Forderung des Kunden gegen
We Charge ist nicht zulÀssig.
6. Pflichten von We Charge
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfĂŒllt We Charge ihre Verpflichtung durch Erbringung
der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistungen von We Charge werden in der Regel online er-
bracht. FĂŒr alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz von We Charge als ErfĂŒllungsort, es sei denn es
werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.
Resultieren bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung bei We Charge Terminverzögerungen, so hat dies
der Kunde hinzunehmen, ohne Kosten- und Haftungsfolgen zulasten von We Charge.
We Charge hat das ausdrĂŒckliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemĂ€ssen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen.
7. Social-Media-Kampagnen
Social-Media-Kampagnen werden stets mit einer Vorlaufzeit geplant, um die Kampagne detailliert vor-
bereiten zu können. FÀllt diese Vorlaufzeit aufgrund von Gegebenheiten, welche der Kunde zu vertre-
ten hat, zu kurz aus oder Àndern sich die Anforderungen des Kunden wÀhrend dieser Vorlaufzeit, lehnt
We Charge jegliche Haftung ab.
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Sobald eine Kampagne gestartet ist, stellt We Charge sicher, dass sÀmtliche Inhalte gemÀss den Vor-
gaben des Kunden generiert werden.
Posts sind nicht an genaue Daten oder Zeiten gebunden. Entsprechend kann We Charge das genaue
Timing der BeitrĂ€ge und Posts nicht garantieren. Der Kunde ist jedoch gehalten, fĂŒr seine BeitrĂ€ge und
Posts nach Möglichkeit ein gutes Timing zu wÀhlen.
Im Falle besonderer Dringlichkeit bei Social-Media-Kampagnen ermÀchtigt der Kunde We Charge, nach
eigenem Ermessen im Interesse des Kunden zu handeln. We Charge informiert stets den Kunden im
Nachhinein.
We Charge erinnert den Kunden rechtzeitig an bevorstehende Kampagnenmeilensteine, kann jedoch
fĂŒr Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden.
We Charge ist in keinem Fall verantwortlich fĂŒr die QualitĂ€t und RechtmĂ€ssigkeit der Inhalte der Bei-
trÀge und der Posts durch den Kunden.
We Charge kann keine ExklusivitÀt der BeitrÀge und Posts garantieren.
8. Pflichten des Kunden
Die Dienstleistungen, der Nutzen und die Zielerreichung von We Charge hÀngen massgeblich von der
Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde ist verpflichtet, sÀmtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung
der Dienstleistung durch We Charge erforderlich sind, zeitgerecht vorzunehmen. Er hat die Vorkeh-
rungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach
UmstÀnden gehört dazu das zeitnahe FÀllen von Entscheiden sowie das Erbringen geeigneter Informa-
tionen und zur VerfĂŒgung stellen von Unterlagen fĂŒr We Charge.
Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat We Charge jegliche im
Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, voll-
stĂ€ndig und inhaltlich korrekt zu ĂŒbergeben und Informationen zu geben. Der Kunde hat insbesondere
genĂŒgend Material und Content zur VerfĂŒgung zu stellen, damit We Charge ihre Leistungen erbringen
kann.
We Charge geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollstÀndig
sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die PrĂŒfung der Rich-
tigkeit und OrdnungsmÀssigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt We
Charge nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde hat die ihm mitgeteilten Login-Daten und Passwörter vor unberechtigtem Zugriff zu schĂŒt-
zen. Er hat Passwörter geheim zu halten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verspÀtet nach, ist We Charge berech-
tigt, vereinbarte Termine entsprechend hinauszuschieben oder vom Vertrag zurĂŒckzutreten, mit den
Folgen gemĂ€ss Ziff. 9 nachfolgend. Die bei Projektabschluss geschuldete GebĂŒhr ist diesfalls dennoch
zum Zeitpunkt des ursprĂŒnglich geplanten Abschlusstermins fĂ€llig.
9. Laufzeit und RĂŒcktritt
Die von We Charge angebotenen VertrÀge haben eine feste Laufzeit ohne automatische VerlÀngerung.
Eine KĂŒndigungsmöglichkeit besteht nicht. Verzichtet der Kunde auf die Leistungen von We Charge,
bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet. Eine RĂŒckerstattung des bereits bezahlten Entgelts erfolgt
nicht.
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10. GewÀhrleistung
We Charge ist bestrebt, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. We Charge haftet im
Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR fĂŒr getreue und sorgfĂ€ltige AusfĂŒhrung der bei ihr bestellten Dienstleis-
tung.
AllfÀllige MÀngel sind We Charge umgehend anzuzeigen.
11. Haftung
We Charge schliesst jede Haftung, unabhĂ€ngig von ihrem Rechtsgrund, sowie SchadenersatzansprĂŒche
gegen We Charge und allfĂ€llige Hilfspersonen und ErfĂŒllungsgehilfen, aus. We Charge haftet insbeson-
dere nicht fĂŒr indirekte SchĂ€den und MangelfolgeschĂ€den, entgangenen Gewinn oder sonstige Perso-
nen-, Sach- und reine VermögensschÀden des Kunden oder von Dritten. Weiter haftet We Charge nicht
bei Ausfall von Tools von Drittanbietern (Website Baukasten, CRM, Newsletter, etc.).
Bringt der Kunde nicht genĂŒgend Material und Content fĂŒr Social Media bei, ist diesbezĂŒglich jegliche
Haftung von We Charge ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise fĂŒr grobe Fahr-
lÀssigkeit oder rechtswidrige Absicht.
12. ImmaterialgĂŒterrechte
SÀmtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten, Inhalten und allfÀlligen Marken stehen We
Charge zu oder We Charge ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-
algĂŒterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwĂ€hnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das ZugÀnglichmachen von Informatio-
nen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit der Dienstleistung von We
Charge erhÀlt, untersagt, es sei denn es werde von We Charge explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit We Charge Inhalte, Texte oder bildliches Material, an
welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter
verletzt werden. Wird We Charge diesbezĂŒglich von Dritten in die Pflicht genommen, ist der Kunde
verpflichtet, We Charge vollumfÀnglich schadlos zu halten.
13. Änderungen
Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen können von We Charge jederzeit geÀndert werden. Die
neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch und Mitteilung an den Kunden per E-Mail
in Kraft, sofern dieser nicht innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt per E-Mail widerspricht.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sÀmtliche Informationen, welche im Zu-
sammenhang mit den Leistungen von We Charge unterbreitet oder angeeignet wurden, als vertraulich
bezeichnet werden oder vertraulichen Charakter haben, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt
auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Die Parteien kommunizieren auch elektronisch miteinander. Der Kunde ist damit ausdrĂŒcklich einver-
standen. WĂŒnscht der Kunde hierfĂŒr erhöhte Sicherheitsvorkehren, teilt er dies We Charge vorgĂ€ngig
mit.
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We Charge ist es gestattet, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu benutzen.
15. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte ErfĂŒllung durch We Charge, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten in-
folge höherer Gewalt (Kriege, Naturkatastrophen, Pandemien etc.) verunmöglicht, so ist We Charge
berechtigt, den Liefertermin entsprechend nach hinten zu verschieben oder vom Vertrag zurĂŒcktreten.
We Charge hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt fĂŒr noch nicht geleistete Dienstleistungen voll-
umfĂ€nglich zurĂŒckzuerstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt von We Charge erbrachten Dienstleistungen
hat der Kunde vollumfÀnglich zu entgelten.
Jegliche weiteren AnsprĂŒche, insbesondere SchadenersatzansprĂŒche infolge höherer Gewalt sind aus-
geschlossen.
16. Datenschutz
Der Schutz der Personendaten ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema Datenschutz ernst
und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt personenbezogene Daten
im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes ĂŒber den Datenschutz (DSG), der Verordnung
zum Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwend-
bar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung
der EuropÀischen Union (DSGVO).
Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur DurchfĂŒhrung von Werbemass-
nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen ĂŒber Angebote zukom-
men zu lassen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an
We Charge.
Im Übrigen wird auf die Datenschutz-ErklĂ€rung von We Charge, einsehbar auf www.we-charge.ch, ver-
wiesen.
17. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,
bleibt die GĂŒltigkeit und/oder Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-
gen unberĂŒhrt. Die ungĂŒltigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der ungĂŒltigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nĂ€chsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen LĂŒcken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von
kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen ĂŒber Ver-
trĂ€ge ĂŒber den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist ZĂŒrich.
Richterswil, 1. Juli 2024
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Allgemeine GeschÀftsbedingungen we-charge Gmbh


1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil, (nachfolgend „We-charge“) gelten fĂŒr sĂ€mtliche GeschĂ€ftsbeziehungen von We Charge
mit ihren Partnern.
Aus GrĂŒnden der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und
besonderen Hauptwörtern die mÀnnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne
der Gleichbe- handlung grundsĂ€tzlich fĂŒr alle Geschlechter. Die verkĂŒrzte Sprachform hat nur
redaktionelle GrĂŒnde und beinhaltet keine Wertung.
2. Vertragsabschluss
Der Werbevertrag zwischen dem Werbekunden und der We-charge kommt entweder mĂŒndlich durch
telefonischen Vertragsabschluss mit T onbandaufzeichnung und anschliessender schriftlicher
Ausfertigung des Werbevertrages und/oder durch schriftliche Unterzeichnung des Werbevertrages
durch den Werbekunden zustande. Der Werbekunde stimmt einer T onbandaufzeichnung und
Verwertung zu Beweiszwecken ausdrĂŒcklich zu. we-charge hat das Recht, nach PrĂŒfung der
Vertragsangaben des Werbekunden vom Werbevertrag ohne Angabe von GrĂŒnden innert 10
Arbeitstagen nach Vertragsabschluss zurĂŒckzutreten.
3. Vertragsgegenstand
Durch den Vertragsabschluss erwirbt der Werbekunde von der We-charge das entgeltliche und
nicht-exklusive Recht, fĂŒr den vereinbarten Zeitraum an den vereinbarten Standorten der
Standortgeber auf einem Werbeplatz der Bildschirme von der we-charge gmbh oder denjenigen der
Partnerunterneh- men der we-charge(«Partner») Werbung zu schalten. Die Bildschirme verbleiben
dabei im Eigentum der we-charge GmbH oder dem Partner. Vom Vertragsgegenstand ausdrĂŒcklich
ausgeschlossen ist Werbung mit Inhalten oder fĂŒr Produkte, die we-charge, den Partner oder den
Standortgeber in irgendeiner Weise konkurrenzieren oder welche sittenwidrig sind. In diesen FĂ€llen
hat we-charge, der Partner und/oder der Standortgeber das Recht, solche Werbung schriftlich zu
untersagen bzw. die Aufschaltung zu verweigern. Der Betrieb des Werbenetzwerkes von we-charge
bzw. dem Partner ist auf zuverlĂ€ssige und hohe VerfĂŒgbarkeit (min- destens 90%) der Leistung
ausgelegt. we-charge bietet jedoch keinerlei GewĂ€hr fĂŒr eine störungsfreie Ausstrahlung der
Werbung.
4. Kosten
Das Entgelt fĂŒr die vereinbarte Werbung ist vom Werbekunden jeweils vor Werbebeginn im Voraus an
we-charge zu ĂŒberweisen. Bei nicht vollstĂ€ndig ĂŒberwiesenem Werbeentgelt (auch eines
Teilzahlungsbetrages) hat we-charge das Recht, das VertragsverhÀltnis ohne weitere Verpflichtungen
fĂŒr we-charge fristlos zu beenden, die Gesamtforderung in Rechnung zu stellen bzw. die Werbung zu
deinstallieren. We-charge behÀlt sich in diesem Falle das Recht vor, weitergehende
SchadenersatzansprĂŒche geltend zu machen. FĂŒr Mahnungen kann eine Umtriebs- EntschĂ€digung
von CHF 20 eingefordert werden.Das Aufspielen von Werbung auf Bildschirme und die damit
verbundenen Kosten trÀgt die We-Charge. Das mehrmalige Wechseln der Werbung ist bis zu 3-mal
möglich. Damit soll dem Werbekunden die Möglichkeit gegeben werden, Aktionen, SaisonverkÀufe,
Kampagnen etc. unterschiedlich zu bewerben. Die fĂŒr das Aufstellen, den laufenden Betrieb, den
Unterhalt, die Wartung und die Reparatur der Bildschirme entstehenden Kosten trÀgt We-charge bzw.
der Partner wÀhrend der gesamten Vertragslaufzeit.
5. Pflichten des Werbekunden
Damit die Werbung zeitgerecht aufgeschaltet werden kann, muss der Werbekunde die benötigten
Materialien im richtigen Format zeitgerecht zur VerfĂŒgung stellen. Es handelt sich bei der
Screenwerbung um eine einfache Bildabfolge ohne Ton. D.h. Dateien oder fertige Videos sind
spÀtestens 10 Kalendertage vor dem Startdatum der Werbung an we-charge einzusenden. Schickt
der Werbekunde das benötigte Material zur Erstellung der Werbung nicht rechtzeitig an we-charge ein
(die Beweispflicht obliegt dem Werbekunden), so ist der Werbekunde dennoch ab dem vereinbarten
Startdatum zur Zahlung des gesamten Entgelts und Einhaltung des Vertrages verpflichtet. Der
Werbekunde hat insbesondere keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vertragslaufzeit oder
RĂŒckerstattung bereits bezahlter BetrĂ€ge.
6. Haftung und Verantwortung des Werbekunden
Der Werbekunde bestÀtigt mit Vertragsunterzeichnung, dass er sÀmtliche erforderlichen Rechte an
den we-charge zur VerfĂŒgung gestellten Daten besitzt und frei und uneingeschrĂ€nkt darĂŒber verfĂŒgen
kann. Der Werbekunde verpflichtet sich, we-charge von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen Dritter schadlos zu
halten und sĂ€mtliche Kosten (inkl. Abwehrkosten) zu ĂŒbernehmen, soweit we-charge aufgrund der
Verwendung der Materialien ein Schaden entsteht. we-charge ĂŒbernimmt keinerlei Haftung aufgrund
von verspÀteter oder fehlerhaft aufgeschalteter Werbung sowie bei Unmöglichkeit der Leistung. Die
Haftung von we-charge fĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit ist ausgeschlossen.
7. Pflichten von We Charge
We-charge verpflichtet sich, die vom Kunden erworbenen Werbeanzeigen auf den Screens zu
schalten. Wir setzen alles daran, sicherzustellen, dass die Anzeigen optimal prÀsentiert werden, indem
wir sie alle 3 Minuten mehr als 400 Mal am Tag abspielen. Wir bemĂŒhen uns, sicherzustellen, dass die
Anzeigen rechtzeitig aktualisiert werden und den vereinbarten QualitÀtsstandards entsprechen. Unser
Ziel ist es, eine effektive und ansprechende Plattform fĂŒr die PrĂ€sentation der Werbung zu bieten.
8.Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen GeschÀftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des
Werbevertrages. Der Werbevertrag mitsamt GeschÀftsbe- dingungen unterliegt ausschliesslich
Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des
UN-Kauf- rechts (CISG). We-charge hat das Recht, den Werbekunden auch an seinem Sitz zu
belangen. Änderungen dieses Vertrages bedĂŒrfen der Schriftform.
Der Gerichtsstand ist ZĂŒrich.
Richterswil, 25. Oktober 2023
AGB We Charge GmbH